Generell dürfen nur zugelassene Fachbetriebe die Ausrüstung übernehmen. Die Anlage sollte nach ECE R 115 genehmigt sein, alternativ muss die Eintragung bei einer zugelassenen Überwachungsstelle (TÜV, DEKRA o. ä.) durch den Ausrüstbetrieb vorgenommen werden. Zur weiteren Verbesserung der Ausrüstung auf Autogas-Antrieb hat der Deutsche Verband Flüssiggas e. V. Zertifizierungskriterien zur Überprüfung der Ausrüsterwerkstätten ausgearbeitet. Bei der Vielzahl der Angebote für Autogasausrüstungen soll das Zertifikat den Kunden die Auswahl der richtigen Werkstatt erleichtert.
Kriterien für die Auswahl einer geeigneten Ausrüstungsfirma können die Erfahrung der Werkstatt mit dem auszurüstenden Fahrzeugtyp, die Qualifikation und Zertifizierung der Mitarbeiter und natürlich der angebotene Preis sein. Zudem sollten die Ausrüster eine Garantie für eigene Arbeitsleistungen und die verbaute Anlage, einschließlich aller Komponenten, anbieten. Es sollte darauf geachtet werden, dass eine Garantieausfallversicherung für den Fall angeboten wird, dass der Fahrzeughersteller oder die Kundendienstorganisation im Falle eines Schadens die Garantieleistung verweigert. Diese zusätzliche Versicherung erstreckt sich über die Garantiezeit des Fahrzeugherstellers und ist gegen einen entsprechenden Jahresbeitrag für jeden Fahrzeugtyp erhältlich.
Wir empfehlen grundsätzlich die Einholung mehrerer Angebote von verschiedenen Ausrüstungsfirmen.