Für ab 1. Juli 2009 erstmals zugelassene Personenkraftwagen setzt sich die Kraftfahrzeugsteuer aus zwei Komponenten zusammen. Die Kfz-Steuer wird nicht nur nach Hubraum, sondern vor allem auch nach dem Kohlendioxidausstoß erhoben. Laut Kraftfahrt-Bundesamt kann bei Fahrzeugen mit bivalenter Kraftstoffart (z. B. Benzin und Autogas) der kleinste kombinierte Wert, also der für Autogas, eingetragen werden.