Nur zugelassene Fachbetriebe dürfen die Ausrüstung übernehmen. Der Einbau einer Autogasanlage muss von TÜV oder DEKRA überprüft und begutachtet werden. Der Autogasantrieb wird danach in die KfZ-Papiere (KfZ-Brief und KfZ-Schein!) eingetragen. Zusammen mit anderen Fachverbänden hat der Deutsche Verband Flüssiggas DVFG e. V. einheitliche Standards der Ausrüstbetriebe festgelegt.